BIOLECTRA Magnesium 300 mg Kapseln

BIOLECTRA Magnesium 300 mg Kapseln

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Nahrungs­ergänzungs­mittel

Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden! Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.

PZN: 5561507
Hersteller: Hermes Arzneimittel GmbH
Darreichung: Kapseln
Menge: 20 St (60 g)
Alternative Packungsgrößen:
40 St (29.5 g) 15,35 €1
(€ 520,34 / 1kg)
100 St (73.75 g) 32,89 €1
(€ 445,97 / 1kg)
8,35 1
€ 139,17 / 1kg
11,21 €2 Sie sparen 2,86 € (26%)
sofort verfügbar
Menge:

Produkt­informationen

Biolectra Magnesium 300 Kapseln
Die tägliche Magnesium-Versorgung in einer Kapsel
Sicher versorgt mit Magnesium: Bereits eine einzige Biolectra Magnesium Kapsel genügt, um die von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlene Tagesdosis von 300 Milligramm Magnesium aufzunehmen. Bequemer und sicherer geht es kaum.
Biolectra Magnesium 300 Kapseln enthalten spezielles Magnesium. Der Vorteil: Obwohl die Kapseln klein und leicht zu schlucken sind, passt besonders viel Magnesium hinein.
Für alle, die beispielsweise vor dem Zubettgehen kein zusätzliches Getränk mehr zu sich nehmen wollen, sind Biolectra Magnesium 300 Kapseln die ideale Ergänzung zur Brausetablette. 
Produktkategorie
Nahrungsergänzungsmittel
Darreichungsform
Kapseln
Zusammensetzung
1 Kapsel enthält: 300 mg Magnesium-Ionen. Sonstige Bestandteile siehe Anwenderinformation.
Hinweis
 
Für Diabetiker geeignet
1 Kapsel = 0 BE
gluten- und lactose-frei
physiologischer Brennwert pro Kapsel: 1,3 kJ (0,3 kcal)
Verzehrempfehlung
1 x täglich 1 Kapsel mit reichlich Flüssigkeit schlucken

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1) Preise inkl. MwSt., Versandkosten pro Bestellung 7,49 EUR bis 69,00 EUR Warenwert.

2) Ersparnis / Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).

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