VICHY DEO Roll-on Antitranspirant 48h
6713008
| 50 ml
L'Oreal Deutschland GmbH Geschäftsbereich VICHY
Abbildung ähnlich
Die Deo Crème ist ein extra-mildes Antiperspirant ohne Alkohol und daher auch für die empfindlichste Haut. Sie hemmt übermässige Schweissbildung und eignet sich für die tägliche Anwendung in den Achselhöhlen, an Händen und Füssen.
Wirkstoffe: Al-Chlorhydrat 18,5 %
Antimikrobielle Substanzen
Emulsion: Oel / Wasser
pH-Wert 4
hypoallergen
Dermatologische Wirkung:
Aluminium Chlorhydrat hemmt die übermässige Schweiss bildung.
Deo Crème und Deo Emulsion Spray enthalten zudem antimikrobielle Wirkstoffe mit breitem Spektrum, die dermatologisch und allergologisch unbedenklich sind. Die milden Grundlagen gewährleisten eine optimale Verträglichkeit auch bei der sehr empfindlichen Haut. Deo Crème und Deo Emulsion Spray werden auch von irritierter, geröteter Haut im axillären Bereich problemlos vertragen.
Anwendung: Deo Crème und Deo Emulsion Spray eignen sich für die Anwendung in den Achselhöhlen, an den Händen und Füssen. Auch verstärkte Schweissbildung in Körperfalten (übergewichtige Personen) kann wirkungsvoll und nachhaltig behandelt werden.
Die Anwendung erfolgt normalerweise einmal täglich. Beim Deo Emulsion Spray genügt in der Regel 2 - 3 mal sprühen. Bei starker Hyperhidrosis und um die Wirkung zu verstärken können Deo Crème oder Deo Emulsion Spray morgens und abends angewendet werden. Die maximale Wirksamkeit, d.h. eine bis zu 24 Stunden anhaltende Antiperspirantwirkung, wird nach 2 - 3 Tagen Anwendung erreicht.
Dermatologische Indikationen für die unparfumierten Produkte:
Inhaltstoffe:
Aqua, Aluminum Chlorohydrate, Cyclomethicone, Paraffinum Liquidum, Stearic Acid, , Sorbitol, Oleyl Erucate, PEG-8 Distearate, Steareth-2, Steareth-21, PPG-15 Stearyl Ether, Dimethicone, Parfum, Phenoxyethanol, Triclosan, Farnesol.
1) Preise inkl. MwSt., Versandkosten pro Bestellung 7,49 EUR bis 69,00 EUR Warenwert.
2) Ersparnis / Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).
Lebensmittelinformationsverordnung und weitere Artikelangaben
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